Expertenforum - private Nutzung Smartphone

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  • 01
    private Nutzung Smartphone

    Sehr geehrte Experten,

    folgende Konstellation, mit der Bitte um Einschätzung der Lohnsteuerfreiheit gemäß §3 Nr. 45 EStG:

    Die Firma ist der Vertragspartner v. Telekommunikationspartner (Telekom, Vodafone, etc.) und auch kompletter Eigentümer eines Smartphones, dass der AG dem MA auch zur privaten Nutzung überlässt. Man kann in diesem Smartphone neben der Betriebs-SIM-Card auch eine zweite SIM-Karte (z.B. die private SIM) einsetzen, um letztendlich ein Smartphone, sowohl für betriebliche, als auch für private Zwecke nutzen zu können.

    Wichtig: Die private SIM Karte, die im Handy steckt, läuft vertraglich auf den Mitarbeiter. Alle vertraglichen Kosten der betrieblichen SIM Karte wiederum über den Arbeitgeber. Das Smartphone an sich verbleibt im Eigentum des Arbeitgebers, dass dieser dem MA überlässt.

    Ist die Nutzung mit der zweiten (privaten) SIM Karte im Handy weiterhin gemäß §3 Nr. 45 EStG steuer- und abgabenfrei?

    Danke vorab,

    VG

    TOM_MGG

  • 02
    RE: private Nutzung Smartphone

    Sehr geehrter Fragesteller,


    beim mitgeteilten Sachverhalt ist zu unterscheiden:


    - Die Nutzung des Diensthandys und der über die dienstliche SIM-Karte erfasste Telekommunikations-Aufwand sind nach § 3 Nr. 45 EStG begünstigt (steuerfrei). Hinsichtlich der zweiten (privaten) SIM-Karte besteht aber weder Eigentum des Arbeitgebers, noch ist der zugehörige Vertrag mit dem Telekommunikations-Unternehmen durch den Arbeitgeber abgeschlossen. Deshalb handelt es sich bei den über diese SIM-Karte anfallenden Verbindungs- und Vertragskosten um Aufwand des Arbeitnehmers, der nicht unter Berufung auf § 3 Nr. 45 EStG arbeitgeberseits steuerfrei ersetzt werden dürfte. (Möglich sind allenfalls Erstattungen von konkret dienstlich veranlassten Telefon-Kosten oder die Nutzung der durch die Finanzbehörde anerkannten Erstattungspauschale von 20 %, höchstens EUR 20,00 monatlich oder EUR 240,00 jährlich.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: private Nutzung Smartphone

    Hallo Zusammen,

    bei der zweiten privaten SIM Card ist es natürlich so, dass die Kosten dafür komplett der Arbeitnehmer trägt (d.h. dieser Vertrag dieser SIM Card läuft auf den AN). Der AG beteiligt sich hier an keinerlei Kosten. Ändert das dann etwas an der Entscheidung?

    Danke vorab,

    Grüße

    TOM_MGG

  • 04
    RE: private Nutzung Smartphone

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die derzeitige lohnsteuerliche Behandlung ist dann völlig korrekt: Die mit der privaten SIM-Karte verbundenen Kosten werden arbeitnehmerseits getragen, so dass diesbezüglich keine Einkünfte und Lohnsteuern entstehen. Die Überlassung des im Arbeitgeber-Eigentums stehenden Smartphones mit der dienstlichen SIM-Karte und die arbeitgeberseitige Kostentragung bleibt lohnsteuerfrei nach § 3 Nr. 45 EStG.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht


     

  • 05
    RE: private Nutzung Smartphone

    Vielen Dank, dann noch eine letzte Frage:

    zählt die lohnsteuerfreie Überlassung und Tragung der Kosten der Dienst-SIM-CARD auch für ggfs. private Telefongespräche, privates Surfen bzw. Nutzung privater Apps, die über die Dienst-SIM-CARD durchgeführt werden und diese Kosten eben der Arbeitgeber zu 100% trägt?

    Danke für eine Info,

    VG

    TOM_MGG

  • 06
    RE: private Nutzung Smartphone

    Titel: RE: Private Nutzung Smartphone


    Sehr geehrter Fragesteller,


    ja, die Privatnutzung der Dienst-SIM-Card z.B. durch private Telefonate, privates Surfen etc. bleibt lohnsteuerfrei.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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