Expertenforum - Privatarztbehandlung gesetzlich Versicherter

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  • 01
    Privatarztbehandlung gesetzlich Versicherter

    Guten Tag, eine Mitarbeiterin von uns, hat im kommenden Jahr 3 OP´s in einer Privatklinik, da ihre gesetzliche Krankenkasse die OP´s nicht übernimmt. Sie erhält nach den jeweiligen OP´s eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von jeweils mindestens 2 Wochen.


    Zählt diese AU Bescheinigung genau wie jede andere AU Bescheinigung von zugelassenen Ärzten? Wie sieht es hier mit der Entgeltfortzahlung aus?

    Und wie sieht es mit Krankengeld aus, wenn Sie die 42 Tage überschreitet?


    MFG

    DW

     

  • 02
    RE: Privatarztbehandlung gesetzlich Versicherter

    Guten Tag,


    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können auch von Privatärzten ausgestellt werden. Da dies aktuell nicht per elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt, ist eine Bescheinigung in Papierform erforderlich; hieraus ergeben sich gleichermaßen Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld.

    Besonderheiten sind allerdings möglich, falls die durchgeführte – und nicht von einer Krankenkasse übernommene – Behandlung z.B. im Rahmen einer kosmetischen Operation erfolgt. Zwecks Klärung eines solchen Einzelfalles nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse auf.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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