Guten Tag, eine Mitarbeiterin von uns, hat im kommenden Jahr 3 OP´s in einer Privatklinik, da ihre gesetzliche Krankenkasse die OP´s nicht übernimmt. Sie erhält nach den jeweiligen OP´s eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von jeweils mindestens 2 Wochen.
Zählt diese AU Bescheinigung genau wie jede andere AU Bescheinigung von zugelassenen Ärzten? Wie sieht es hier mit der Entgeltfortzahlung aus?
Und wie sieht es mit Krankengeld aus, wenn Sie die 42 Tage überschreitet?
MFG
DW