Hallo Expertenteam,
wir beschäftigen seit 01.01.2024 einen privat versicherten Rentner im Rahmen eines geringfügig entlohnten Minijobs. Nun soll seine Arbeitszeit aufgestockt werden.
Seit 01.01.2024 bezieht er auch eine Altersrente und einen Versorgungsbezug. Die Regelaltergrenze hat er seit 08.06.2025 erreicht.
Im Rahmen der Teilzeitbeschäftigung wird sein Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreiten. Wir gehen davon aus, dass er dennoch privat versichert bleibt (> 55 Jahre, seit 1999 privat versichert).
Wie ist er in der SV zu schlüsseln?
Hat er Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung? Wenn ja, erfolgt hier eine Anrechnung von gezahlten Zuschüssen der deutschen Rentenversicherung?
Für Ihre Unterstützung herzlichen Dank.
Freundliche Grüße
G. Zimmermann