Guten Morgen,
ein privat Versicherter Mitarbeiter (Alter 50 Jahre) reduziert befristet vom 01.12.2024 - 30.11.2025 seine Arbeitszeit auf 50 % und rutscht damit unter die Beitragsbemessungsgrenze. Wird er damit ab 01.12.2024 pflichtversichert und muss in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Vielen Dank und Grüße
Angelika Zacher