Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mitarbeiter ist Altersrentner (> 67 Jahre) und privat versichert. Er übt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei uns aus (13 Stunden/Woche). Ich habe ihn mit der Personengruppe 119 und dem Beitragsgruppenschlüssel 0320 angelegt. Das System verlangt die Eingabe einer Beitragseinzugskasse.
1. Sind die Personengruppe und der Beitragsgruppenschlüssel richtig gewählt?
2. Muss/Darf der Arbeitnehmer die Beitragseinzugskasse wählen oder kann ich eigenmächtig die AOK NordWest (für Kreis Gütersloh) eingeben?
Mit freundlichen Grüßen
U. Sohn