Expertenforum - Privat versicherte Mitarbeiter

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  • 01
    Privat versicherte Mitarbeiter

    Guten Tag,

    wir haben einen neuen Mitarbeiter der privat Versichert ist. Bei uns arbeitet er nur in Teilzeit. Er hat ebenso noch einen Hauptarbeitgeber und überschreitet hier die Jahresentgeltgrenze. Wird der Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung dann nur vom Hauptarbeitgeber getragen oder muss dieser aufgeteilt werden?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Privat versicherte Mitarbeiter

    Guten Tag,
     
    der Anspruch auf Zahlung eines Beitragszuschusses zur Krankenversicherung für Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert sind, richtet sich nach § 257 SGB V.
     
    Da die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt, gelten diese Regelungen auch für den Pflegeversicherungsbeitrag.
     
    Bestehen innerhalb desselben Zeitraums mehrere Beschäftigungsverhältnisse, sind die beteiligten Arbeitgeber anteilig nach dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte zur Zahlung des Beitragszuschusses verpflichtet.
     
    Für den von Ihnen geschilderten Fall bedeutet das, dass der Beitragszuschuss anteilmäßig von den beteiligten Arbeitgebern gezahlt wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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