Guten Tag,
wir haben einen neuen Mitarbeiter der privat Versichert ist. Bei uns arbeitet er nur in Teilzeit. Er hat ebenso noch einen Hauptarbeitgeber und überschreitet hier die Jahresentgeltgrenze. Wird der Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung dann nur vom Hauptarbeitgeber getragen oder muss dieser aufgeteilt werden?
Vielen Dank!