Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin, die bei uns beschäftigt ist, bezieht seit 01.06.2024 ihre Altersrente. Das Arbeitsverhältnis ist nicht beendet und wird weiter fortgesetzt. Da die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird, ist die Mitarbeiterin in der Krankenversicherung gesetzlich pflicht versichert. Die Mitarbeiterin teilt uns jetzt mit, dass sie die Möglichkeit hätte wegen des Rentenbezuges, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Kann die Mitarbeiterin in die private Krankenversicherung wechseln trotz bestehenden Arbeitsverhältnisses? Wenn ja, müssen wir den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung leisten.
Für Ihre Rückantwort vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen