Expertenforum - Privat krankenversichert in der Rente und Weiterbeschäftigung

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  • 01
    Privat krankenversichert in der Rente und Weiterbeschäftigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Mitarbeiterin, die bei uns beschäftigt ist, bezieht seit 01.06.2024 ihre Altersrente. Das Arbeitsverhältnis ist nicht beendet und wird weiter fortgesetzt. Da die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird, ist die Mitarbeiterin in der Krankenversicherung gesetzlich pflicht versichert. Die Mitarbeiterin teilt uns jetzt mit, dass sie die Möglichkeit hätte wegen des Rentenbezuges, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

    Kann die Mitarbeiterin in die private Krankenversicherung wechseln trotz bestehenden Arbeitsverhältnisses? Wenn ja, müssen wir den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung leisten.


    Für Ihre Rückantwort vielen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Privat krankenversichert in der Rente und Weiterbeschäftigung

    Hallo EOM_SG,
     
    wird ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit Bezug einer Altersrente fortgeführt, ist eine Ummeldung wegen Änderung des Beitragsgruppenschlüssels vorzunehmen.
     
    Der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel für gesetzlich krankenversicherte Bezieher einer Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze lautet „3111“ (Personengruppenschlüssel „120“).
     
    Mit Erreichen der Regelaltersgrenze ändert sich der Personengruppenschlüssel auf „119“ und der Beitragsgruppenschlüssel auf „3321“.
     
    Da aufgrund ihrer Schilderung die Mitarbeiterin weiterhin Krankenversicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt ist, besteht keine Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
     
    Die Frage eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung stellt sich demzufolge nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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