Expertenforum - Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife

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  • 01
    Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife

    Wir beschäftigen für ein Jahr eine Praktikantin, die nach dem Abgang nach Klasse 12 eines beruflichen Gymnasiums (schulischer Teil der Fachhochschulreife), noch ein Praktikum von 12 Monaten ableisten muss um die Fachhochschulreife erreichen zu können. Ist die monatliche Praktikumsvergütung (750,-- €) in allen Zweigen sozialversicherungspflichtig?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Daniela Mertl

  • 02
    RE: Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife

    Hallo Frau Mertl,
     
    nach Abschluss der zwölften Klasse des Gymnasiums besteht durch Absolvierung eines einjährigen Praktikums die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erlangen.
     
    Nach erfolgreicher Ableistung eines solchen Praktikums erlangen die betreffenden Personen die Gleichstellung ihres Schulzeugnisses mit dem der Fachoberschule.
    Da nach Ihrer Schilderung ein Arbeitsentgelt von 750,00 € gezahlt werden soll, besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „1111“, Personengruppenschlüssel „105“).
     
    Der Arbeitgeber hat auch die Umlagen U1 (ggf.), U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zu entrichten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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