Liebes Expertenforum,
wir haben einen Praktikanten im Rahmen eines dreimonatigen Praktikums zur beruflichen Orientierung ohne Zahlung von Arbeitsentgelt beschäftigt. Der Zeitraum des Praktikums endete am 02.12.2022.
Aufgrund der hervorragenden Leistungen, die während des Praktikums erbracht wurden, soll dem Praktikanten nun eine einmalige Zahlung in Höhe von 500,00 EUR gewährt werden.
Wie ist diese einmalige Zahlung sozialversicherungsrechtlich zu bewerten und wie muss der Praktikant in diesem Zusammenhang gemeldet werden?
Vielen Dank vorab und
viele Grüße