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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Praktikum zur Anerkennung ausländischen Bildungsabschluss

    Hallo, zur Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschluss ist ein Praktikum erforderlich,

    Gibt es für solche notwendigen Praktika spezielle Regelungen? oder besteht aufgrund einer Vollzeittätigkeit mit einer Vergütung über der Geringfügigkeitsgrenze die reguläre Versicherungspflicht als Arbeitnehmer? BGR 1111 und Personengruppe101/105? Danke

  • 02
    RE: Praktikum zur Anerkennung ausländischen Bildungsabschluss

    Hallo User,
     
    da Anerkennungsmaßnahmen für einen ausländischen Bildungsabschluss sehr vielseitig und oft auch individuell auf die betroffene Person zugeschnitten sein können, ergeben sich möglicherweise sozialversicherungsrechtlich unterschiedliche Beurteilungen.
     
    Daher bitten wir um Verständnis, dass wir aufgrund nicht ausreichend vorliegender Informationen keine weitere Stellungnahme abgeben können und empfehlen Ihnen, eine versicherungsrechtliche Beurteilung von der Krankenkasse der betreffenden Person anzufordern und diesbezüglich die entsprechenden Unterlagen (z. B. Praktikantenvertrag, Auszug aus der Prüfungs-/Studienverordnung) bei dieser einzureichen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam  

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