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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Praktikum vor dem Dualen Studium

    Guten Abend, unser "dualer" Student beginnt sein Studium bei uns am 01.10.2025. Bereits ab 01.09.2025 nimmt er schon ein freiwilliges Praktikum bei uns auf. Er verdient ca. 800 Euro im September. Wie sieht das sozialversicherungsrechtlich aus? Welche Personengruppe ist zu melden? Darf ich Gleitzone melden? Ist Mindestlohn zu zahlen? Danke

  • 02
    RE: Praktikum vor dem Dualen Studium

    Hallo Xy,

    da es sich nach Ihrer Schilderung um ein freiwilliges Praktikum des zukünftigen dualen Studenten  handelt, ist dieses im sozialversicherungsrechtlichen Sinn grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis zu beurteilen. Bei Zahlung von Arbeitsentgelt ist hier dieses nach den allgemeinen Regelungen der Beitragspflicht unter Berücksichtigung der Regelungen des Übergangsbereichs zu unterwerfen (Personengruppenschlüssel „101“).

    Eine sozialversicherungsfreie Abrechnung im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung ist aufgrund der hier vorliegenden Berufsmäßigkeit nicht möglich.  

    Darüber hinaus ist unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Kriterien zu klären, ob ggf. die Regelungen des Mindestlohns anzuwenden sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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