Guten Tag,
ein Mitarbeiter macht im Januar ein Praktikum und beginnt im gleichen Betrieb am 01.02.2023 eine Berufsausbildung.
Ist es richtig, dass das Praktikum nicht als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden kann?
Es wird als "normales" sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis abgerechnet?
Vielen Dank für Ihre freundliche Auskunft und freundliche Grüße