Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht mir um eine Fahrschule die einen Praktikanten, der eine Ausbildung über die Agentur für Arbeit als Fahrlehrer macht, für einen gewissen Zeitraum im Unternehmen eine vorgeschriebene Praxiszeit gewähren. Er erhält eine Aufwandentschädigung von 100,00€. Muss er als Arbeitnehmer angemeldet werden? Wie ist die Beurteilung in der Sozialversicherung? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.