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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Praktikum

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    es geht mir um eine Fahrschule die einen Praktikanten, der eine Ausbildung über die Agentur für Arbeit als Fahrlehrer macht, für einen gewissen Zeitraum im Unternehmen eine vorgeschriebene Praxiszeit gewähren. Er erhält eine Aufwandentschädigung von 100,00€. Muss er als Arbeitnehmer angemeldet werden? Wie ist die Beurteilung in der Sozialversicherung? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Praktikum

    Guten Tag,
     
    Umschüler sind in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie Arbeitsentgelt erhalten.
    Davon ausgehend, dass es sich in Ihrem Sachverhalt um eine berufsfördernde Maßnahme handelt, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert wird, ist der „Umschüler“ aufgrund des Leistungsbezuges durch die BA bereits kranken- und pflegeversichert. Die Versicherungspflicht aufgrund der Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
     
    Wenn es sich um eine Umschulung handelt, die u.a. durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert wird, ist der Träger der Maßnahme grundsätzlich zur Meldung verpflichtet.
    Sofern Beschäftigungen im Rahmen dieser Umschulung durchgeführt werden, informiert der Träger die Unternehmen über die Meldepflicht, damit keine doppelten Meldungen erstellt werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit aufzunehmen.
     
    Da Umschulungsmaßnahmen sehr vielseitig und individuell auf die betroffene Person zugeschnitten sind, empfehlen wir eine Anfrage bei der zuständigen Krankenkasse (unter Vorlagen der entsprechenden Umschulungsvereinbarung) zur Beurteilung des konkreten Einzelfalles.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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