Hallo,
ich benötige bitte Hilfe bei der Beurteilung der Praktikantin. Die Uni hat folgende Bescheinigung ausgestellt:
"wunschgemäß bescheinige ich Ihnen hiermit, dass laut § 4 Abs. 4 der
Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Agrarwissenschaften ein
Berufspraktikum als Ergänzung zur wissenschaftlichen Ausbildung empfohlen
wird.
Das Praktikum kann im Rahmen eines fachgebundenen schwerpunktübergreifenden Wahlpflichtmoduls als ein außeruniversitäres Praktikumsmodul
(Modul “Berufsfeldpraktikum“) mit 30 Leistungspunkten (ECTS-LP) anerkannt
werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass mindestens 840 Std. bzw.
21 Wochen (Vollzeit) praktische Tätigkeit in einem für den Studiengang relevanten
Berufsfeld nachgewiesen werden müssen. Das Praktikum muss während des
Studiums erbracht werden. Der Zeitraum des Praktikums wird zwischen
Unternehmen und Praktikant vereinbart. "
Handelt es sich hierbei nun um ein Pflichtpraktikum? Welcher SV-Schlüssel und PGS ist zu verwenden? Muss der Mindestlohn beachtet werden?
Danke für Ihre Unterstützung.