Wir haben einen Praktikanten, der seine Fachhochschulreife erwerben möchte und ist in der 11 Klasse. Für das Schuljahr muss er an 3 Tagen je 8 Stunden im Betrieb sein und an 2 Tagen in der Schule bis 960 Stunden zusammen sind. Er erhält von uns keine Aufwandsentschädigung. Laut der Schule müssen wir als Betrieb während der Arbeitszeit unfallversichern. (SGB 7) Während der Schultage ist er über die Schule unfallversichert. Müssen wir den Praktikanten mit der 190 Personengruppe bei der Unfallversicherung anmelden?
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Praktikanten Fachhochschulreife 3 Tage Betrieb 2 Tage Schule
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RE: Praktikanten Fachhochschulreife 3 Tage Betrieb 2 Tage Schule
Hallo Personal,
die Anwendung des Personengruppenschlüssels „190“ geht mit der Verpflichtung der Arbeitgeber einher, dass für Beschäftigte, die ausschließlich gesetzlich unfallversichert sind, eine „Meldung zur Sozialversicherung“ abzugeben ist, sofern eine Entgeltzahlung im Sinne der Sozialversicherung erfolgt.
In dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt ist dementsprechend aufgrund fehlender Entgeltzahlung keine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu übermitteln.
Wie in einem solchen Fall der Unfallversicherungsschutz der betreffenden Person sichergestellt wird, ist mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
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