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  • 01
    Praktikanten

    Guten Tag,

    ich habe einen Praktikanten, der 3 Monate Praktikum in unserem Unternehmen absolvieren möchte und dann bei uns eine Ausbildung beginnt. Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum mit einem Entgelt unter 556 EUR. Wie wird dieses in der Sozialversicherung gesehen, bezüglich

    Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel.

    Vielen Dank vorab.

  • 02
    RE: Praktikanten

    Guten Tag,
     
    bei einem „freiwilligen Praktikum“ handelt es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinne grundsätzlich um ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis.
     
    Wird ein solches Praktikum mit einem monatlichen Entgelt bis zu 556,00 Euro absolviert, handelt es sich um ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis, bei dem die Beiträge an die Minijobzentrale abzuführen sind.
     
    In einem solchen Sachverhalt ist jedoch ebenfalls zu prüfen, inwiefern die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt sind.
     
    Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Beschäftigungen, die nur gelegentlich (z. B. von Schülern oder zwischen Schulabschluss und „beabsichtigtem“ Studium) ausgeübt werden, sind im Allgemeinen von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher als nicht berufsmäßig anzusehen.
     
    Eine kurzfristige Beschäftigung vor Beginn einer Berufsausbildung ist grds. aufgrund der Berufsmäßigkeit nicht möglich.  Da das Arbeitsentgelt jedoch innerhalb der Geringsfügigkeitsgrenze liegt (max. 556,00 Euro), entfällt die Überprüfung der Berufsmäßigkeit.

    Der Mitarbeiter könnte - sofern keine weiteren kurzfristigen Beschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr ausgeübt wurden - als kurzfristig und somit sozialversicherungsfrei mit den Beitragsgruppen 0000 und der Personengruppe 110 bei der Minijobzentrale angemeldet werden. 
    Liegen bereits kurzfristige Beschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr vor, wäre eine Anmeldung als Geringfügig entlohnter Beschäftigter, ebenfalls bei der Minijobzentrale, mit der Personengruppe 109 und den Beitragsgruppen 6100, vorzunehmen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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