Ein Arbeitnehmer (Praktikant/Schüler) besucht eine einjährige gewerblich-technische Berufsfachschule im Elektrohandwerk. Er kommt einmal in der Woche in den Betrieb und erhält hier pro Stunde 7,00 € und sein Praktikum arbeitet er in den Ferien mit 7,00 € in der Stunde. Er kommt nicht über die 70 Tage im Jahr. Jetzt soll er noch pro Monat 500,00 € für seine Leistungen in der Schule oder im Betrieb erhalten als Motivation, dass er sich weiter so für die Arbeit und Beruf interessiert. Wie müssen diese 500,00 € abgerechnet werden. Nach dem Jahr soll er einen Ausbildungsvertrag erhalten.
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Praktikant - Besuch einer einjährigen gewerblich-technischen Berufsfachschule
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RE: Praktikant - Besuch einer einjährigen gewerblich-technischen Berufsfachschule
Guten Tag,
grundsätzlich sind in der Sozialversicherung alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig,
ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der
Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden, beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
Aus unserer Sicht handelt es sich daher bei der von Ihnen geschilderten Zahlung grundsätzlich um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
Die individuelle Abrechnung hängt wesentlich von der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung ab.
Beschäftigungen während des Besuchs einer Berufsfachschule werden sozialversicherungsrechtlich den Beschäftigungen während des Studiums gleichgestellt.
Insoweit kann hier für diese Beschäftigungen das Werkstudentenprivileg Anwendung finden.
Daneben kann, wenn die einschlägigen Voraussetzungen vorliegen, auch eine kurzfristige Beschäftigung in Frage kommen.
Für eine individuelle verbindliche Beurteilung, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
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