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  • 01
    Prämie, Einmalzahlung oder laufendes Arbeitsentgelt

    Im Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters steht folgendes:

    2.1 Festgehalt: Für die Tätigkeit erhält der Arbeitnehmer ein monatliches Gehalt von brutto € 4.500,00 zahlbar jeweils am Monatsende.


    2.2 Prämie: Zum Ende eines Kalenderquartals bzw. zum Ende des Arbeitsverhältnisses erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt eine auf das laufende Quartal bezogene Prämie. Die Höhe dieser Prämie (in brutto) wird wie folgt ermittelt:

    Jede in diesem Quartal vom Arbeitnehmer für den Kunden XY geleistete und fakturierte Stunde wird mit € 50,00 bewertet. Übersteigt die Summe dieser Bewertungen, das in diesem Quartal an den Arbeitnehmer insgesamt bezahlte Gehalt, so ergibt sich die Prämie als dieser übersteigende Betrag. Andernfalls beträgt die Prämie € 0,00.

    In den Monaten ohne Prämienauszahlungen erhält der Arbeitnehmer mit dem Gehalt eine Abschlagszahlung auf die zu erwartende Prämie in Höhe von € 4.500,00. Wäre diese Abschlagszahlung voraussichtlich nicht durch einen Prämienanspruch gedeckt, kann sie entsprechend gekürzt werden. Geleistete Abschlagszahlungen werden bei der Prämienauszahlung verrechnet.


    Frage:

    Monat 01 und 02 Gehalt € 4.500,00 + Prämie € 4.500,00. Ist beides laufender Arbeitslohn?


    Monat 03 Gehalt € 4.500,00 + Prämienabrechnung € 18.000,00 (hier sind schon die € 4.500,00 für 01 und 02 abgezogen, gesamt € 27.000,00).

    Müssen die € 27.000,00 mit den jeweiligen Abrechnungsbeträgen der einzelnen Monate mit Vormonatskorrektur als laufender Arbeitslohn berücksichtigt werden (z. B. 01 € 12.000,00, 02/€ 10.000,00, 03/ 5.000,00)?


    Oder bleibt in 03/ die Prämie mit € 4.500,00 laufender Arbeitslohn und der Differenzbetrag von € 13.500,00 Einmalbezug ( € 18.000,00 - € 4.500,00)?


    Oder sind die € 18.000,00 + € 4.500,00 für 01 + € 4.500,00 für 02 = € 27.000,00 auf 3 Monate durchschnittlich als laufender Arbeitslohn in Höhe von € 9.000,00/Monat aufzuteilen?


    Vielen herzlichen Dank.

  • 02
    RE: Prämie, Einmalzahlung oder laufendes Arbeitsentgelt

    Guten Tag,
     
    das Arbeitsentgelt ist in laufende und einmalige Einnahmen zu unterteilen. Diese Unterscheidung ist notwendig, damit das Arbeitsentgelt dem korrekten Lohnabrechnungszeitraum zugeordnet wird.
     
    Laufende Einnahmen sind regelmäßig wiederkehrende Bezüge, auf die der Versicherte in der Regel monatlich einen Anspruch hat. Laufendes Arbeitsentgelt wird für die Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitraum erbracht.
    Unter einmalig gezahltem Arbeitsentgelt sind alle Zuwendungen zu verstehen, die dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind und nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden. Einmalige Einnahmen sind zeitpunktbezogen.
     
    In Ihrem Sachverhalt sind die quartalsweise ausgezahlten Prämien einem konkreten Leistungszeitraum zuzuordnen. Aus unserer Sicht stellen diese Zahlungen somit ein laufendes Arbeitsentgelt dar, die Vormonate somit entsprechend zu korrigieren. Die Beitragsabrechnung erfolgt im Monat der Auszahlung als laufender Bezug. Im entsprechenden Beitragsnachweis dieses Monats sind die Korrekturbeträge der Vormonate aufzunehmen. Eine Korrektur der Beitragsnachweise der Vormonate erfolgt deshalb nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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