Guten Tag,
ein privat versicherter Arbeitnehmer erhält aktuell 233,02 Euro Beitragszuschuss für seine private Krankenversicherung (50% seines tatsächlichen Beitrags).
Im Oktober 2025 ist er zum ersten Mal Vater geworden und hat nun einen neuen Beitragsbescheid, inklusive des Beitrags für seine Tochter, eingereicht.
Ist es richtig, dass er für seine Tochter ebenfalls einen Anspruch auf Zahlung eines Beitrags-
zuschußes in Höhe von 50 Prozent hat (solange die Beitragshöchstgrenze noch nicht erreicht wurde)?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!