Expertenforum - PKV und Vorerkrankungsanfrage

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  • 01
    PKV und Vorerkrankungsanfrage

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    ich habe eine Frage zur privaten Krankenversicherung, aber vielleicht können Sie mir meine Frage beantworten.

    Da es keine Rückmeldung über die eAU bei privat Krankenversicherten gibt, gibt es auch keine Rückmeldungen über mögliche Vorerkrankungen. Können oder müssen die privaten Krankenkassen Auskunft darüber geben?

    Mit freundlichen Grüßen

    Karin Weber

  • 02
    RE: PKV und Vorerkrankungsanfrage

    Sehr geehrte Frau Weber,
     
    das Verfahren für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurde für gesetzlich Krankenversicherte zum 01.01.2023 eingeführt. Wie Sie richtig angemerkt haben, ist das Verfahren für privat Krankenversicherte und bei durch einen Privatarzt (auch für gesetzlich krankenversicherte Personen) ausgestellte AU-Bescheinigungen nach momentanen Stand nicht nutzbar.
     
    Demzufolge kann hier zur Klärung der eventuell anrechenbaren Vorerkrankungen das EEL-Verfahren nicht angewandt werden.
     
    Unter Zugrundelegung der sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ergebenden Regelungen ist zu prüfen, ob für gesetzlich und privat krankenversicherte Arbeitnehmer der Arbeitgeber verpflichtet ist, wegen derselben Erkrankung für maximal 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten.
     
    Die Frage, ob die Ursache bei wiederholten Arbeitsunfähigkeiten „dieselbe Krankheit“ oder zumindest dieselbe Krankheitsursache war, ist aus medizinischer Sicht zu beurteilen.
    Da der Arbeitgeber die Diagnose nicht kennt, kann er selbst in der Regel nicht feststellen, ob die Arbeitsunfähigkeiten zusammenhängen. Die Beweislast für die Anrechnung von Vorerkrankungen trifft jedoch trotzdem den Arbeitgeber.
     
    Hat der Arbeitgeber objektive Anhaltspunkte für eine Fortsetzungserkrankung (z. B. häufig aufeinander folgende AU-Zeiten), ist der Arbeitnehmer bei der Aufklärung zur Mitwirkung verpflichtet. Hierzu kann der Arbeitnehmer den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht befreien. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen können, nach unserem Kenntnisstand, keine Informationen zu möglichen Vorerkrankungszeiten geben.
     
    Als Nachweis zur Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit ist die eAU-Bescheinigung verpflichtend vorgesehen, jedoch werden anderweitige Atteste als Nachweis „Kraft Gesetzes“ nicht ausgeschlossen. Neben der eAU-Bescheinigung kommen daher auch weitere Nachweise zum Einsatz, wie z. B. ärztliche Atteste von Privatärzten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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