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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    PKV-Mitglied über Fami in die GKV

    Hallo liebes Expertenteam der AOK,


    mein Mandant ist älter als 55 Jahre und verdient seit mehr als 10 Jahren über der JAE und ist seitdem privat krankenversichert.

    Von 01-03.25 hat er ein AE iHv 24.000 Euro verdient, im Monat 04.25 hat er seine Arbeitszeit reduziert und hat einen Verdienst von 350,00 Euro (kein Tippfehler) erhalten und einen Antrag auf Familienversicherung bei der GKV-Krankenkasse beim Ehepartner gestellt. Ab 05.25 wird sein Einkommen wieder über der JAE Grenze liegen und möchte über die GKV freiwillig versichert werden. Die PKV wurde zu 04.25 gekündigt.


    Ist dieser Schritt in die GKV tatsächlich korrekt und vom Gesetz so möglich? Welche Gesetzesgrundlagen treffen hier zu? Sowohl zur Befürwortung des Vorhabens oder eben als Ausschlusskriteriums.


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: PKV-Mitglied über Fami in die GKV

    Guten Tag,
     
    die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben in der Fachkonferenz „Beiträge“ am 20.03.2019 unter „Top 2“ erstmals festgelegt, dass nicht jede kurzfristige Minderung des Arbeitsarbeitsentgelts die Krankenversicherungsfreiheit enden lässt und insofern zum Eintritt von Versicherungspflicht führt.

    Eine zeitlich befristete Minderung des laufenden Arbeitsentgelts bei absehbarer Rückkehr zu den oder annähernd den Verhältnissen vor der Entgeltminderung lässt die Versicherungsfreiheit dann fortbestehen, wenn die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer (in der Regel nicht mehr als drei Monate) ist. Dies gilt nicht bei Ausübung einer zeitlich befristeten Beschäftigung während der Elternzeit oder Pflegezeit.

    Sofern also - wie in Ihrem Sachverhalt - die Minderung des monatlichen Arbeitsentgelts nur für einen Monat erfolgen soll, führt dies grundsätzlich nicht zum Eintritt von Krankenversicherungspflicht.
     
    Über einen eventuellen Familienversicherungsanspruch und die weiteren Versicherungsmöglichkeiten kann verbindlich nur die Krankenkasse, die die Familienversicherung durchführen soll, entscheiden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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