Sehr geehrte Damen und Herren,
ein privat Versicherter Unternehmer erzielt Einkünfte aus einem ruhenden Gewerbebetrieb (über der BMG).
Demnächst möchte der Versicherte auf Steuerkarte Teilzeit arbeiten gehen (unter 20h die Woche).
Der Versicherte ist nun 55. Jahre alt.
Wird der Versicherte durch die Tätigkeit auf Steuerkarte (=abhängig beschäftigt) pflichtversichert in der GKV?
Meines Erachtens dürfte sich der Status nicht ändern, der Versicherte bleibt in der PKV versichert da er das 55. Lebensjahr überschritten hat.
Die anderen Tatbestandsmerkmale (überwiegt die Selbständigkeit usw) können hintenan gestellt werden, da die Lj. Grenze 55 überschritten ist.
Ich bitte gerne um Rückinfo.
Vielen DAnk!