Guten Tag,
wir haben den folgenden Sachverhalt bereits mit Ihren Kollegen sv-rechtlich besprochen. Eine steuerrechliche Frage ist jedoch noch offen, bei der Sie uns vielleicht unterstützen können.
Konkret geht es um die Frage, wie ein freiwillig gezahlter PKV Zuschuss bei Pensiönaren (Versorgungsempfänger) steuerrechtlich zu behandeln ist (der sv-rechtlich als geldwerter Vorteil beitragspflichtig ist).
Anbei die Antworten des Sozialversicherungs-Team:
01
PKV Arbeitgeber Zuschuss bei Pensionäre (Versorgungsempfänger)
Von: FP20Gehalt am 07.11.2025
Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter (20h/Woche) angestellt, der bereits Pension als Pensionär Bund (Versorgungsempfänger) von der Beihilfestelle erhält.
Der Mitarbeiter ist privat- Versichert. Die Versicherung besteht aus 70% Beihilfe Bund + 30% der eigenen privaten Krankenversicherung.
Dürfen wir als aktueller Arbeitgeber dem Mitarbeiter zu seiner 30% privaten Krankenversicherung den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V und § 61 SGB XI bezahlen?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Freundliche Grüße
FP20Gehalt
02
RE: PKV Arbeitgeber Zuschuss bei Pensionäre (Versorgungsempfänger)
Von: Ihr Expertenteam am 11.11.2025
Hallo FP20Gehalt,
Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei oder von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 257 Abs. 2 und 2a Sozialgesetzbuch (SGB) V einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung. Zuschussberechtigt sind ferner Arbeitnehmer, die wegen der Regelung des § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-Jährige Arbeitnehmer ohne ausreichenden Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung) krankenversicherungsfrei sind.
Arbeitnehmer, die - wie in Ihrem Sachverhalt - aus anderen Gründen krankenversicherungsfrei sind, haben für die private Krankenversicherung keinen Anspruch auf den Beitragszuschuss.
Dies gilt insbesondere für Beamte und Pensionäre, die eine Beschäftigung ausüben, aber in der Beschäftigung wegen ihres Status als „Beamter“ oder „Pensionär“ krankenversicherungsfrei sind. Demzufolge besteht in Ihrem Fall für den Pensionär kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, da die Regelungen des § 257 Abs. 2 SGB V keine Anwendung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
03
RE: PKV Arbeitgeber Zuschuss bei Pensionäre (Versorgungsempfänger)
Von: FP20Gehalt am 12.11.2025
Guten Tag,
vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort und die Klarstellung, dass Pensionäre keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss haben.
Falls wir nun unserem Versorgungsempfänger freiwillig einen Zuschuss für seine private Krankenversicherung zahlen möchten, ist dies erlaubt? Wenn ja, wie ist dieser dann steuer- und sv-rechtlich zu verbeitragen.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
FP20Gehalt
04
RE: PKV Arbeitgeber Zuschuss bei Pensionäre (Versorgungsempfänger)
Von: Ihr Expertenteam am 12.11.2025
Hallo FP20Gehalt,
zunächst einmal möchten wir uns für die positive Rückmeldung bedanken.
Sozialversicherungsrechtlich bestehen keine Bedenken, in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art „freiwillig“ eine Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung des Pensionärs zu gewähren. Allerdings stellt ein solcher vom Arbeitgeber gezahlter Beitragszuschuss einen geldwerten Vorteil im Sinne der Sozialversicherung dar (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) und unterliegt somit grundsätzlich der Beitragspflicht.
Ihre Frage bezüglich der steuerrechtlichen Bewertung des angefragten Sachverhalts kann von uns in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden. Wir empfehlen Ihnen, zur Klärung das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Vielen Dank auch Ihnen für Ihre Mühe.
Freundliche Grüße
FP20Gehalt