Sehr geehrtes Expertenteam,
ein angestellter Geschäftsführer (GF) ist PKV versichert. Seine Frau ist verbeamtet und sichert den Differenzbetrag der Beihilfe ebenfalls über die PKV ab. Dazu gibt es 2 Kinder die über die Frau in der Beihilfe und den Restbetrag über die PKV versichert sind.
Frage:
Die Beamtin bekommt vom Dienstherren ja keinen Zuschuss zur PKV. Wird beim angestellten GF nun der komplette PKV Beitrag für die ganze Familie als Berechnungsgrundlage des AG-Zuschusses herangezogen oder nur der ausgewiesene Teil des GF, da die Ehefrau mit den Kindern kostenlos beihilfeversichert sind und dieser gleichwertig zählt?
Vielen Dank