Expertenforum - Phantomlohn

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Phantomlohn

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein AN Minijobber 538,00 € arbeitet 1 Tag die Woche 7,5 Std. und hat einen Urlaubsanspruch von 6 Tagen im Jahr. Davon hat er bisher in 2024 2 Tage genommen. Nach Aussage des AN hat sich die in Inanspruchnahme der restlichen 4 Tage in 2024 nicht ergeben, da dies gleich 4 Wochen Abwesenheit bedeuten würde. Kann es bei einer Prüfung trotzdem zur Feststellung von Phantomlohn kommen auch wenn der AN den Urlaub selbst nicht beansprucht?

    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Phantomlohn

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Phantomlohn

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der nicht in Anspruch genommene Urlaub führt nicht zu einem „Phantomlohn“. Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung bestünde nur bei beendetem Arbeitsverhältnis.


    Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ist der Urlaub allerdings „vergütungsneutral“. Die Gewährung des Urlaubs ist lediglich die Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung der Vergütung. Da die Vergütung allerdings auch bei Nichtgewährung des Urlaubs gezahlt wird, ergibt sich bei Erteilung des Urlaubs keine Vergütungsdifferenz.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.