Sehr geehrte Damen und Herren,
ein AN Minijobber 538,00 € arbeitet 1 Tag die Woche 7,5 Std. und hat einen Urlaubsanspruch von 6 Tagen im Jahr. Davon hat er bisher in 2024 2 Tage genommen. Nach Aussage des AN hat sich die in Inanspruchnahme der restlichen 4 Tage in 2024 nicht ergeben, da dies gleich 4 Wochen Abwesenheit bedeuten würde. Kann es bei einer Prüfung trotzdem zur Feststellung von Phantomlohn kommen auch wenn der AN den Urlaub selbst nicht beansprucht?
Vielen Dank Kluge