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  • 01
    Phantomlohn bei jährlicher Prämie

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    angenommen, es wird eine jährliche Prämie (Einmalzahlung) vereinbart, deren Höhe sich nach Anzahl der vermittelten Aufträge bemisst und auf diese jährliche Prämie wird ein monatlicher Abschlag in Höhe von x Euro (lfd. Entgelt; ca. 1/12 der erwarteten Prämie) gezahlt - entsteht hier eine Phantomlohnproblematik? Der Abschlag bleibt fix bei x Euro und wird am Jahresende mit dem tatsächlichen Prämienanspruch verrechnet.

    Für Ihre Rückmeldung danke ich!

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Volz

  • 02
    RE: Phantomlohn bei jährlicher Prämie

    Hallo C. Volz,
     
    in der Sozialversicherung gilt für laufendes Arbeitsentgelt grundsätzlich das Entstehungs- oder Anspruchsprinzip. Beitragsansprüche entstehen demnach, sobald die im Gesetz genannten Voraussetzungen vorliegen, ungeachtet einer tatsächlichen Auszahlung an den Arbeitnehmer.
     
    Es ist mindestens auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (z. B. aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache); insoweit kommt es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts nicht an.
     
    Entscheidend ist der entstandene Anspruch.
     
    Als „Phantomlohn“ bezeichnet man den entstandenen, aber nicht ausgezahlten Entgeltanspruch. Die darauf entfallenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge stehen den Sozialversicherungsträgern zu.
     
    Ungeachtet der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit besteht in Ihrem Sachverhalt nach unserer Auffassung kein Phantomlohn im Sinne der Sozialversicherung, sofern der monatliche Abschlag als laufendes Arbeitsentgelt verbeitragt wird, unabhängig davon, dass am Jahresende die Prämie final im Rahmen einer Einmalzahlung abgerechnet wird. Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gilt nicht -wie bei laufendem Arbeitsentgelt- das Entstehungsprinzip, sondern hier entstehen Beitragsansprüche nur, sobald dieses ausgezahlt wurde.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Phantomlohn bei jährlicher Prämie

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Für mich offen ist jetzt noch die Frage, inwiefern in Urlaubs- oder Krankheitsfällen die Prämieneinmalzahlung einzubeziehen ist.


    Beispiel:

    AN erhält 3000 Euro Grundgehalt + 1000 Euro Abschlag auf die Prämie, beides laufendes Entgelt

    Im Dezember wird eine Sonderzahlung geleistet (Jahresanspruch Prämie abzgl. Abschläge).


    >> ist die Sonderzahlung bei der LFZ für Urlaub/Krankheit/Feiertag zu berücksichtigen, wenn sie von der Anzahl der vermittelten Aufträge abhängt? Oder bleibt die Lohnabrechnung immer bei 3000 Euro + 1000 Euro (+ einmal im Jahr Sonderzahlung)?


    Denn würde wir die Prämie als monatliche Provision abrechnen hätten wir ja vorgenannte Thematik. Das irritiert mich aktuell....


    Viele Grüße

    C. Volz

  • 04
    RE: Phantomlohn bei jährlicher Prämie

    Hallo C. Volz,
     
    Ihre Frage zur Zusammensetzung der „Lohnabrechnung“ und dem damit verbundenem Entgeltanspruch durch Berücksichtigung der Sonderzahlung bei Urlaub, Krankheit und an Feiertagen betrifft das Arbeitsrecht und kann von uns in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: Phantomlohn bei jährlicher Prämie

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung - die mich allerdings irritiert, denn das Thema "Phantomlohn" bei LFZ für Krankheit, Urlaub, Feiertag wird in Sozialversicherungsprüfungen regelmäßig aufgegriffen. Insofern war ich davon ausgegangen, dass die Frage hier richtig platziert ist.

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