Sehr geehrte Damen und Herren,
angenommen, es wird eine jährliche Prämie (Einmalzahlung) vereinbart, deren Höhe sich nach Anzahl der vermittelten Aufträge bemisst und auf diese jährliche Prämie wird ein monatlicher Abschlag in Höhe von x Euro (lfd. Entgelt; ca. 1/12 der erwarteten Prämie) gezahlt - entsteht hier eine Phantomlohnproblematik? Der Abschlag bleibt fix bei x Euro und wird am Jahresende mit dem tatsächlichen Prämienanspruch verrechnet.
Für Ihre Rückmeldung danke ich!
Mit freundlichen Grüßen
C. Volz