Eine Studentin wird ab 01.03.2023 ein Pflichtpraktikum absolvieren. Sie wird während des Praktikums an einigen Tagen in einem Orchester spielen. Sie wäre dort dann für jeweils einen Tag als Werkstudentin angemeldet (jeweils für einen Tag An- und wieder Abmeldung). Es besteht eine freiwillige Krankenversicherung, da sie für eine studentische KV nicht mehr jung genug ist. Wir würden Sie als mit PGS 190 und mit Beitragsgruppenschlüssel 0000 anmelden. Müssen wir als Arbeitgeber etwas beachten?