Guten Tag zusammen,
unser Student absolviert vom 01.10.2024 - 28.02.2025 ein Praktikum bei uns.
Die ersten 16 Wochen sind laut Prüfungsordnung ein Pflichtpraktikum. Ab dem Folgetag ist es ein freiwilliges Praktikum und der Student wird voll sozialversicherungspflichtig.
Jetzt hat er uns eine Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2024 / 2025 vorgelegt, in der bestätigt wird, dass der Student dieses Semester beurlaubt ist.
Unsere Frage: Wird er jetzt für den gesamten Praktikumszeitraum bei uns sozialversicherungspflichtig? Auch für die 16 Wochen ab dem 01.10.2024 die laut Studienordnung vorgeschrieben sind, oder bleiben diese weiterhin sozialversicherungsfrei?
Besten Dank schon im Voraus für die Rückmeldung.