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  • 01
    Pflegezeit und Feiertag

    Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mitarbeiter nimmt diese Woche Pflegezeit (max. 10 Tage) in Anspruch. Wir haben am Donnerstag einen Feiertag. Wie ist dieser Tag zu werten? Wird für diesen Donnerstag LFZ für Feiertag gezahlt oder ist dieser Tag auch unbezahlt, weil davor und danach (von Dienstag bis Freitag) unbezahlte Pflegezeit beim Mitarbeiter ist?

    Vielen Dank für Ihre fachkündige Antwort.

  • 02
    RE: Pflegezeit und Feiertag

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung an einem Feiertag ist, dass der Arbeitnehmer ohne den Feiertag gearbeitet hätte; das heißt, der Feiertag muss alleinige Ursache des Arbeitsausfalls sein.


    Hat der Mitarbeiter für die gesamte Woche die Pflegezeit in Anspruch genommen, fällt die Arbeitsleistung am Feiertag nicht wegen des Feiertags aus, sondern (auch) wegen der begehrten Pflegezeit (kurzfristige Arbeitsverhinderung). In diesem Fall besteht also kein Anspruch auf Feiertagsvergütung. Etwas anderes würde dann gelten, wenn der Mitarbeiter die kurzfristige Arbeitsverhinderung nur für Montag bis Mittwoch und Freitag in Anspruch genommen hat.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

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