Eine Mitarbeiterin hat ihre Arbeitszeit reduziert (Familienpflegezeit), befristet bis Anfang 2026. Eine schriftliche Vereinbarung liegt vor, ein Attest für die Pflegebedürftigkeit liegt vor.
Die zu pflegende Person hatte nun einen häuslichen Unfall und es liegt kurzzeitig ein höherer Betreuungsaufwand vor.
Kann unsere Mitarbeiterin innerhalb der vereinbarten Familienpflegezeit eine Woche Pflegezeit nach §2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung beanspruchen? Ein Attest könnte sie vorlegen.