Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Pflegeversicherungszuschlag korrigieren / Beantrag zu viel gezahlter Beiträge

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    für eine unserer Mitarbeitenden wurde in den vergangenen Jahren der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose über die monatliche Gehaltsabrechnung einbehalten und an die zuständige Krankenkasse abgeführt, obwohl Elterneigenschaft vorlag/vorliegt. Teilweise können wir dies über unser Abrechnungsprogramm korrigieren - teilweise ist dies aufgrund eines zwischenzeitlichen Programmwechsels nicht mehr möglich.

    Wir haben nun ein Formular "Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur KV, PV, RV, AV vorliegen und werden dieses ausfüllen. Unsere Frage: Wie lange zurück, also für welche Kalenderjahre, sind Anträge möglich?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüße

     

  • 02
    RE: Pflegeversicherungszuschlag korrigieren / Beantrag zu viel gezahlter Beiträge

    Hallo HR Payroll St.Schneider,
     
    zu Unrecht entrichtete Beiträge können grundsätzlich erstattet werden, sofern der Anspruch auf die Erstattung noch nicht verjährt ist. Der Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge verjährt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet worden sind.
     
    Da der Beginn des Zeitraums, für den die Beiträge „irrtümlich“ gezahlt wurden, bereits länger als sechs Kalendermonate zurückliegt, ist in Ihrem Sachverhalt eine Verrechnung von Beiträgen in voller Höhe nicht mehr möglich, sondern sind – wie von Ihnen richtig dargelegt – mit dem Formular „Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung“ zu beantragen.
     
    Zur Erstattung dieser Beiträge ist es empfehlenswert, sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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