Sehr geehrte Damen und Herren,
für eine unserer Mitarbeitenden wurde in den vergangenen Jahren der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose über die monatliche Gehaltsabrechnung einbehalten und an die zuständige Krankenkasse abgeführt, obwohl Elterneigenschaft vorlag/vorliegt. Teilweise können wir dies über unser Abrechnungsprogramm korrigieren - teilweise ist dies aufgrund eines zwischenzeitlichen Programmwechsels nicht mehr möglich.
Wir haben nun ein Formular "Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur KV, PV, RV, AV vorliegen und werden dieses ausfüllen. Unsere Frage: Wie lange zurück, also für welche Kalenderjahre, sind Anträge möglich?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüße