Hallo Expertenteam,
wir sind ein Unternehmen mit Sitz in Thüringen. Wir beschäftigen einen Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Sachsen. Seine erste Tätigkeitsstätte ist sein Wohnort in Sachen. Er arbeitet ausschließlich im mobilen Büro von zu Hause bzw. bei unseren Kunden vor Ort (meist in Sachsen).
Ist es richtig, dass er den Pflegeversicherungsbeitrag für Sachsen zahlen muss (also 2,025 %) und den Buß- und Bettag als Feiertag hat? Oder spielt ausschließlich der Firmensitz in Thüringen eine Rolle und entscheidet dieser über den PV-Beitrag? Wir haben keine Niederlassung in Sachsen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.