Expertenforum - Pflegeversicherung im Bundesfreiwilligendienst (Freiwillige ist noch nicht 23 Jahre)

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  • 01
    Pflegeversicherung im Bundesfreiwilligendienst (Freiwillige ist noch nicht 23 Jahre)

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    ein Freiwilliger hat selbst das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet. Muss der Arbeitgeber den Beitrag plus Zuschlag zur Pflegeversicherung in voller Höhe zahlen (3,4 % + 0,6 %), da der Freiwillige "nicht selbst an der Beitragstragung beteiligt ist" oder gilt hier der Grundsatz, das kein Zusatzbeitrag zu zahlen ist, weil ja das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet ist?


    Vielen Dank im Voraus!





     

  • 02
    RE: Pflegeversicherung im Bundesfreiwilligendienst (Freiwillige ist noch nicht 23 Jahre)

    Hallo StB Schu,

    Beschäftigte, zu denen auch Personen gehören, die einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, sind bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, vom Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung ausgenommen.

    Ist dagegen während des Bundesfreiwilligendienstes ein Beitragszuschlag für Kinderlose zu zahlen, ist dieser durch den Arbeitgeber zu zahlen. Er behält den Beitragszuschlag vom „Arbeitsentgelt“ des Beschäftigten ein und überweist ihn zusammen mit den übrigen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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