Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Freiwilliger hat selbst das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet. Muss der Arbeitgeber den Beitrag plus Zuschlag zur Pflegeversicherung in voller Höhe zahlen (3,4 % + 0,6 %), da der Freiwillige "nicht selbst an der Beitragstragung beteiligt ist" oder gilt hier der Grundsatz, das kein Zusatzbeitrag zu zahlen ist, weil ja das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet ist?
Vielen Dank im Voraus!