Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie uns den Ablauf zum Pflegeunterstützungsgeld etwas genauer erläutern?
Ein Mitarbeiter gibt uns an, das er zehn Arbeitstage zur kurzfristigen akuten Pflege des Vaters in Anspruch nehmen muss.
Welche Bescheinigung hierfür muss er uns als AG dann vorlegen? Damit der AG auch sieht das die Pflegeunterstützung tatsächlich gegeben und notwendig ist?
Wie geht es dann weiter? Erhält der Beschäftigte dann einen Nachweis von der Pflegekasse in welchem Zeitraum er die Pflege übernommen hat?
Erstellen wir als Arbeitgeber erst dann die Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Pflegeunterstützungesgeld? (quasi im Nachgang des Zeitraums der Pflege) oder benötigt die Pflegekasse diese Entgelbescheinigung schon vorab?
MFG
KSV Sachsen - Team Personal -