Sehr geehrte Damen und Herren,
für uns war es bisher immer wichtig, die Pfändungsunterlagen im Original in der Personalakte aufzubewahren. Künftig möchten wir unser Personalakten digital führen und auf die Papierakte verzichten. Frage: Ist es zwingend notwendig die Pfändungsunterlagen im Original aufzubewahren oder ist es ausreichend diese digital zu archivieren)
Vielen Dank.