Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Pfändungsunterlagen

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    für uns war es bisher immer wichtig, die Pfändungsunterlagen im Original in der Personalakte aufzubewahren. Künftig möchten wir unser Personalakten digital führen und auf die Papierakte verzichten. Frage: Ist es zwingend notwendig die Pfändungsunterlagen im Original aufzubewahren oder ist es ausreichend diese digital zu archivieren)

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Pfändungsunterlagen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ich gehe davon aus, dass es sich bei den Pfändungsunterlagen um Unterlagen handelt, die Sie als Drittschuldner erhalten haben und nicht um eigene Vollstreckungsunterlagen gegen den Arbeitnehmern.


    Unter dieser Maßgabe ist die Aufbewahrung der Pfändungsunterlagen in digitaler Form ausreichend.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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