Expertenforum - Pfändung und Selbsterhalt

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Pfändung und Selbsterhalt

    Guten Tag,

    wir haben eine Lohnpfändung eines Arbeitnehmers erhalten. In der Pfändung ist angegeben dass der Selbsterhalt 1300,00 Euro beträgt.

    Meine Frage hierzu:

    Handelt es sich hierbei um den Überweisungsbetrag den der Arbeitnehmer erhält?

    Hintergrund ist, dass unser Mitarbeiter noch Pensionskassenbeiträge (Eigenanteil) vom Netto sowie ein Arbeitgeberdarlehen vom Netto abgezogen bekommt.

    Für eine Rückmeldung bedanke ich mich bereits um Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Heike

     

  • 02
    RE: Pfändung und Selbsterhalt

    Guten Tag,
     
    sofern es sich hier um eine Pfändung eines Sozialversicherungsträgers handelt, ist uns nicht bekannt, dass in Pfändungsverfügungen der Selbstbehalt aufgeführt ist, da diese Information in der Regel dem Vollstreckungsgläubiger nicht vorliegt.
     
    In dieser Angelegenheit empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Absender der Pfändung zur Klärung in Verbindung zu setzen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.