Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Ein Mitarbeiter bei uns ist zum 31.08.2025 ausgetreten. Der Mitarbeiter hat aktuell noch eine offene Pfändung, die wir die letzten Monate abgezogen hatten. Der Mitarbeiter bekommt nun mit Abrechnung 09/2025 eine Abfindung in Höhe von 9.000 Euro ausbezahlt. Unser Abrechnungsprogramm führt keinen Pfändungsbetrag ab. Wie sind eigentlich der Meinung, dass für die Zahlung nach Austritt auch Pfändungsbeträge ermittelt werden müssen. Was wäre hier richtig?
Vielen Dank.