Sehr geehrte Damen und Herren,
sind Mehrarbeitsstunden, die mit dem ganz normalen Stundenlohn ausbezahlt werden voll pfändbar? Oder gilt SP 50% und UP 25%, wenn man einen Zuschlag für die Mehrarbeitsstunden auszahlt? Und darf die Jahressonderzahlung im November nach § 20 Tvöd voll gepfändet werden?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.