Expertenforum - Pfändung

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  • 01
    Pfändung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    sind Mehrarbeitsstunden, die mit dem ganz normalen Stundenlohn ausbezahlt werden voll pfändbar? Oder gilt SP 50% und UP 25%, wenn man einen Zuschlag für die Mehrarbeitsstunden auszahlt? Und darf die Jahressonderzahlung im November nach § 20 Tvöd voll gepfändet werden?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Pfändung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Nach § 850a ZPO ist die Hälfte der Vergütung für Mehrarbeitsstunden unpfändbar. Die Vergütung von Mehrarbeitsstunden ist die gesamte für die Mehrarbeit zu zahlende Vergütung, also Grundvergütung zuzüglich Überstundenzuschlag.


    Die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18. Mai 2016, 10 AZR 233/15) voll pfändbar.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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