Expertenforum - Personengruppenschlüssel Reha-Auszubildende OHNE Entgelt

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  • 01
    Personengruppenschlüssel Reha-Auszubildende OHNE Entgelt

    Guten Tag,

    welcher Personengruppenschlüssel muss bei Reha-Auszubildende verwendet werden, die eine Außerbetriebliche Ausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf (BaE Reha) absolvieren und aufgrund dessen kein Entgelt erhalten, da diese Ausbildung durch die Agentur für Arbeit gefördert wird? Der Arbeitgeber führt hier lediglich die Sozialversicherungsbeiträge ab.

  • 02
    RE: Personengruppenschlüssel Reha-Auszubildende OHNE Entgelt

    Guten Tag,
     
    nach unserem Informationsstand wird zwischen Teilnehmenden und Maßnahmeträger der BaE ein Ausbildungsvertrag entsprechend des Berufsbildungsgesetz (BBiG) über die gesamte Dauer der Ausbildung abgeschlossen. Die Maßnahme wird über die Bundesastalt für Arbeit gefördert.
     
    Da ein Ausbildungsvertrag vorliegt sind die versicherungsrechtlichen Beurteilungskriterien der Berufsausbildung zu Grunde zu legen. Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem BBiG in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden, stehen den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleich.

    Die Versicherungspflicht tritt unabhängig davon ein, ob die berufliche Ausbildung gefördert wird (z. B. nach dem Recht der Arbeitsförderung oder entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder). Auszubildende sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wie Arbeitnehmer versicherungspflichtig, wenn sie Arbeitsentgelt (Ausbildungsvergütung) erhalten. Wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt, sind Auszubildende nur in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Auszubildende (auch ohne Entgelt) sind in der Personengruppe 102 zu melden.
    Als Beitragsbemessungsgrundlage für die zur Berufsausbildung Beschäftigten ohne Arbeitsentgelt gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein Betrag in Höhe von 1 v.H. der Bezugsgröße (2025 = mtl. 37,45 EUR).
     
    Der Personengruppenschlüssel 122 ist abweichend zu verwenden, wenn eine außerbetriebliche Berufsausbildung von verselbständigten, nicht einem Betrieb angegliederten Bildungseinrichtungen durchgeführt wird. Einrichtungen der außerbetrieblichen Berufsausbildung können sein: Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, Berufsfortbildungswerke, Berufsbildungszentren, Rehabilitationszentren, reine Ausbildungsbetriebe. Dies ist Ihrer Sachverhaltsschilderung leider nicht zu entnehmen.
     
    Folgende Sonderregelungen sind darüber hinaus evtl. zu berücksichtigen, wenn der Auszubildende Leistungen der BA erhält:
    Erhalten zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (Alg-W) oder Übergangsgeld, besteht
    • in der Krankenversicherung aufgrund der Konkurrenzregelung (§ 5 Abs. 7 Satz 1 SGB V), nach der die Versicherungspflicht als Auszubildender ohne Entgelt nachrangig ist, Beitragspflicht allein aufgrund des Leistungsbezugs; das gilt auch für die Pflegeversicherung,
    • in der Rentenversicherung Versicherungs- und Beitragspflicht sowohl aufgrund der Berufsausbildung als auch des Leistungsbezugs,
    • in der Arbeitslosenversicherung lediglich Versicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung zur Berufsausbildung; bei dem Bezug von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung ist die Beschäftigung versicherungsfrei (§ 27 Abs. 5 Satz 1 SGB III).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Personengruppenschlüssel Reha-Auszubildende OHNE Entgelt

    Guten Tag,

    die von mir angefragte Gruppe sind Auszubildende in Außerbetrieblichen Einrichtungen jedoch aufgrund Ihrer Eigenschaft als Reha-Auszubildende ohne Entgelt abzurechnen. Die Außerbetriebliche Ausbildung wird in einem Berufsbildungswerk durchgeführt.

  • 04
    RE: Personengruppenschlüssel Reha-Auszubildende OHNE Entgelt

    Guten Tag,
     
    in diesem Fall ist aus unserer Sicht der Personengruppenschlüssel 122 zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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