Liebes Expertenforum,
wir beschäftigen teils Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland, die aufgrund ihres Status im Ausland (teils Selbständige, teils Beschäftigungen in mehreren Ländern, teils Arbeitnehmer im Ausland) mir hier in Deutschland ein A1 aus dem Ausland vorlegen, aus dem hervorgeht, daß ausländisches Recht gilt. Fallen diese Personen in Deutschland unter unsere Berufsgenossenschaft? Muß ich sie mit PGS 190 oder 910 melden? Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Schmidt