Expertenforum - Personengruppe für Verfasser Abschlussarbeit

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Personengruppe für Verfasser Abschlussarbeit

    Liebe Experten,


    eine eingschriebene Studentin verfasst in unserem Unternehmen ihre Masterthesis. Sie erhält eine Aufwandsentschädigung, eine Beschäftigungsverhältnis ist nicht begründet und aus unserer Sicht greift SV-Freiheit in allen 4 Zweigen. Welche Personengruppe ist hier für die DEÜV anzuwenden?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen & beste Grüße

    Pers.büro AKW

  • 02
    RE: Personengruppe für Verfasser Abschlussarbeit

    Guten Tag,
     
    Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Abschlussarbeit (z.B. Master-Thesis) in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben dieser Abschlussarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängigen Beschäftigten. Sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, kommt weder Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht in Betracht, noch sind für diese Personen Umlagebeiträge (U1, U2 sowie Insolvenzgeldumlage) zu entrichten.

    Weil es sich bei diesem Personenkreis auch nicht um Beschäftigte im Sinne der Unfallversicherung handelt, sind auch keine Meldungen mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen.
    Somit ist aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keine Personengruppe erforderlich.

    Wie Masteranden ggf. in Ihrem Gehaltsabrechnungsprogramm zu schlüsseln sind, klären Sie bitte direkt mit Ihrem Softwareanbieter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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