Liebe Experten,
eine eingschriebene Studentin verfasst in unserem Unternehmen ihre Masterthesis. Sie erhält eine Aufwandsentschädigung, eine Beschäftigungsverhältnis ist nicht begründet und aus unserer Sicht greift SV-Freiheit in allen 4 Zweigen. Welche Personengruppe ist hier für die DEÜV anzuwenden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen & beste Grüße
Pers.büro AKW