Expertenforum - Personalübernahme durch andere Firma

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Personalübernahme durch andere Firma

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe folgenden Fall:

    Eine bestehende Firma (Alltagsassisenz) hat eine andere Firma gekauf und das komplette Personal in die besehende Firma (Alltagsassistenz) übernommen. Das Personal wurde bei der alten Firma normal zum 31.12.2024 abgemeldet (Grund 30) und in der besteheden Firma (Alltagsassistenz) zum 01.01.2025 angemeldet (Grund 10).

    Jetzt sind im Januar 2 Arbeitnehmer von den übernommenen Mitarbeitern krank geworden. Meine Frage dazu gibt es für erkrankten Mitarbeiter Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder Krankengeld durch die Krankenkasse (krank in den ersten 4 Wochen)?


    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank

  • 02
    RE: Personalübernahme durch andere Firma

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage zur Entgeltzahlung betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Personalübernahme durch andere Firma

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Sollte die bestehende Gesellschaft nur die Geschäftsanteile der anderen Gesellschaft gekauft haben, hat sich arbeitsrechtlich in den einzelnen Arbeitsverhältnissen nichts geändert. Ein „Austausch“ des Arbeitgebers ist nicht erfolgt. Ein Wechsel fand nur auf der Ebene der Gesellschafter des Arbeitgebers statt.


    Im Übrigen käme es darauf an, ob in der von Ihnen geschilderten Konstellation ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB vorlag. Dieser ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Arbeitgeber Personal und Sachmittel eines anderen Arbeitgebers übernimmt. Einzelheiten zu der Frage, ob ein Betriebsübergang vorlag, müssten für den Einzelfall geprüft werden, da hierfür aufgrund einer sehr ausdifferenzierten Rechtsprechung keine allgemeine, generalisierende Betrachtung möglich ist.


    Sollte aber ein solcher Betriebsübergang vorliegen, dann wurde arbeitsrechtlich nur der Arbeitgeber „ausgetauscht“. Der neue Arbeitgeber wäre in die Arbeitsverhältnisse der übernommenen Mitarbeiter eingetreten. Die Wartezeit für den Bezug der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall begänne in diesem Fall nicht erneut zu laufen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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