Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter ist bereits beim Kreisjungendring angestellt und arbeitet dort ab 01.10 11 Stunden mehr. Der Kreisjugendring stellt von diesen 11 Stunden 30 % dem Landratsamt in Rechnung und 70 % an uns bzw an die Stadtverwaltung. Wir als Stadtverwaltung bekommen dann vom Kreisjugendring eine Rechnung und erstatten die Personalkosten. Ist das was sozialversicherungsrechtlich zu beachten ?
Vielen Dank für die Rückmeldung.