Expertenforum - Personalkostenerstattung

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  • 01
    Personalkostenerstattung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mitarbeiter ist bereits beim Kreisjungendring angestellt und arbeitet dort ab 01.10 11 Stunden mehr. Der Kreisjugendring stellt von diesen 11 Stunden 30 % dem Landratsamt in Rechnung und 70 % an uns bzw an die Stadtverwaltung. Wir als Stadtverwaltung bekommen dann vom Kreisjugendring eine Rechnung und erstatten die Personalkosten. Ist das was sozialversicherungsrechtlich zu beachten ?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Personalkostenerstattung

    Guten Tag,
     
    die Aufgaben der korrekten Beitragsabführung trägt die meldende Stelle, sprich der Arbeitgeber.
     
    Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung entnehmen wir, dass die Beschäftigung des Mitarbeitenden beim Kreisjungendring besteht. Dieser ist als Arbeitgeber für die Beitragsberechnung und Zahlung verantwortlich.

    Werden Teile der Personalkosten im „Innenverhältnis“ erstattet, hat dies keinen Einfluss auf die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge durch den eigentlichen Arbeitgeber.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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