Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage:
Ein Gesellschaftfer-Geschführer ist sozialversicherungsfrei. Im Jan. 25 tritt er als Gesch.f. aus dem Unternehmen aus und verkauft seine Anteile. Es ist geplant, dass er im Februar eine Teilzeittätigkeit aufnimmt mit mtl. 2000,00 €. Er ist nun AN und sozialversicherungspflichtig. Aufgrund einer Pensionszusage erhält der ehemalige Geschäftsführer jetzt im Februar oder März eine einmalige Kapitalzahlung. Frage: Ist diese Zahlung sozialversicherungspflichtig, weil diese nun im jetzigen Beschäftigungsverhältnis ausgezahlt wird oder ist diese Zahlung sv-frei, da diese noch das Arbeitsverhältnis als sv-freier Geschäftsführer zugeordnet werden kann. Danke