Expertenforum - Pauschalversteuerung Gruppenunfallversicherung ab 2024 | SV-Beitragsfreiheit

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  • 01
    Pauschalversteuerung Gruppenunfallversicherung ab 2024 | SV-Beitragsfreiheit

    Hallo Experten,

    gibt es mittlerweile Klarstellungen von den Spitzenverbänden, ob wegen Wegfall der 100 € - Grenze für 20%-PauschSteuer bei Gruppen-UVs, hier auch künftig unbegrenzt SV-Freiheit vorliegt?

    Bisher lag die Grenze lohnsteuerlich bei 100 Euro , somit auch sv-rechtlich. (bis Ende 2023)

    Seit 2024 ist mit 20% unbegrenzt pauschal zu verlohnsteuern, wenn eine Gruppen-UV vorliegt. Die Frage von mir lautet, ob auch die SV hier "nachgezogen" hat und selbige Auffassung für SV vertritt.

    Danke vorab für eine Auskunft,

    VG

    TOM_MGG

  • 02
    RE: Pauschalversteuerung Gruppenunfallversicherung ab 2024 | SV-Beitragsfreiheit

    Guten Tag,
     
    nach § 1 Abs. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung sind einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind bzw. vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden, nicht dem Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung zuzurechnen. Sie sind damit insoweit beitragsfrei.
     
    Abgestellt wird hier auf die Lohnsteuerfreiheit bzw. Pauschalversteuerung in der Entgeltabrechnung des jeweiligen Abrechnungszeitraumes.
     
    Sofern also hier die Pauschalversteuerung der Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung im Rahmen des § 40b Abs. EStG durchgeführt wird, besteht unbeachtlich der Höhe Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.
     
    Eine gesetzliche Änderung analog des Wegfalls der steuerlichen 100 Euro-Grenze für die Sozialversicherung bedarf es daher hier nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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