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  • 01
    pauschale Versteuerung bei geringfügig Beschäftigten (TVöD)

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    der Arbeitgeber kann die pauschale Steuer bei geringfügig Beschäftigten in Höhe von 2% auf den Arbeitnehmer abwälzen.

    Ist dies durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festzulegen oder kann der Arbeitgeber grundsätzliche Festlegungen treffen?


    Mit freundlichen Grüßen


    L. H.

  • 02
    RE: pauschale Versteuerung bei geringfügig Beschäftigten (TVöD)

    Sehr geehrter Fragesteller,


    lohnsteuerlich liegt die Entscheidungsbefugnis und Auswahl zwischen den Besteuerungswegen bei geringfügiger Beschäftigung auf Seiten des Arbeitgebers (§ 40a Abs. 2 EStG).


    Auch das Bundesarbeitgericht hat (Urteil vom 13.11.2014, 8 AZR 817/13) entschieden, dass arbeitnehmerseits zwar ein bestimmter Besteuerungsweg vorgeschlagen werden kann, arbeitgeberseits aber Entscheidungsfreiheit besteht und auch keine Hinweispflicht betreffend den gewählten Besteuerungsweg existiert.


    Nach dem Betreff Ihrer Anfrage scheint der TVöD Anwendung auf das Arbeitsverhältnis zu finden. Ob sich daraus Besonderheiten ergeben, bitten wir durch Rückfrage bei den Fachexperten Arbeitsrecht ggf. abzuklären.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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