Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitgeber kann die pauschale Steuer bei geringfügig Beschäftigten in Höhe von 2% auf den Arbeitnehmer abwälzen.
Ist dies durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festzulegen oder kann der Arbeitgeber grundsätzliche Festlegungen treffen?
Mit freundlichen Grüßen
L. H.