Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben immer wieder mal Sachzuwendungen an Mitarbeiter, welche die 50 Euro Sachbezugsfreigrenze pro Monat überschreiten. Diese möchten wir nach § 37b EStG pauschal versteuern. Diese Leistungen sind zusätzlich ebenfalls Sozialversicherungspflichtig. Nun möchten wir als Arbeitgeber die Sozialabgaben komplett übernehmen und den Mitarbeiter nicht nachträglich für ein Geschenk mit Sozialabgaben belasten. Unsere Frage: Kann der Arbeitgeber die Sozialabgaben komplett übernehmen und wenn ja, wie müssten die Beträge im Beitragsnachweis gemeldet werden und an welche Krankenkasse abgeführt werden? Vielen Dank.