Expertenforum - Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG und Sozialversicherung

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  • 01
    Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG und Sozialversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben immer wieder mal Sachzuwendungen an Mitarbeiter, welche die 50 Euro Sachbezugsfreigrenze pro Monat überschreiten. Diese möchten wir nach § 37b EStG pauschal versteuern. Diese Leistungen sind zusätzlich ebenfalls Sozialversicherungspflichtig. Nun möchten wir als Arbeitgeber die Sozialabgaben komplett übernehmen und den Mitarbeiter nicht nachträglich für ein Geschenk mit Sozialabgaben belasten. Unsere Frage: Kann der Arbeitgeber die Sozialabgaben komplett übernehmen und wenn ja, wie müssten die Beträge im Beitragsnachweis gemeldet werden und an welche Krankenkasse abgeführt werden? Vielen Dank.

  • 02
    RE: Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG und Sozialversicherung

    Hallo Karl,
     
    die vom Arbeitgeber übernommenen Beitragsanteile des Arbeitnehmers stellen im Rahmen eines gewährten Sachbezugs (geldwerter Vorteil) eine „weitere Geldzuwendung“ im Sinne der Sozialversicherung dar (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV).
     
    Sofern, wie in Ihrem Sachverhalt geschildert, der Arbeitnehmer nicht mit Beiträgen belastet werden soll und der Arbeitgeber diese übernimmt, sind von diesen „weiteren Geldzuwendungen“ so lange Beiträge (zu Lasten des Arbeitgebers) zu berechnen, bis der Wert NULL erreicht ist. 
     
    Die Beträge werden je nach Beitragsgruppe mitarbeiterbezogen im Beitragsnachweis berücksichtigt und an die jeweils zuständige Krankenkasse abgeführt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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