Expertenforum - Orientierungspraktikum bis 325€

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  • 01
    Orientierungspraktikum bis 325€

    Hallo,

    unser Mandant möchte eine 17 Jährige Schulabgängerin für ein Orientierungspraktikum für 300€ (2 Tage die Woche, also keine Mindestlohnpflicht) einstellen. Im Vertrag ist auch geregelt, dass das Praktikum 3 Monate geht und lediglich zur Berufsorientierung dient.

    Welche Personengruppe und welcher Beitragsgruppenschlüssel soll hier angewendet werden? Und ist das Praktikum U1 und U2 pflichtig?

    Vielen Dank und Grüße

  • 02
    RE: Orientierungspraktikum bis 325€

    Hallo NH1101,

    bei einem „Orientierungspraktikum“ handelt es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinne um ein „freiwilliges Praktikum“. Dieses ist grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis anzusehen.
     
    Wird allerdings - so wie in Ihrem Sachverhalt angedacht  - das Orientierungspraktikum mit einem monatlichen Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 556,00 €) absolviert, handelt es sich um ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis, bei dem die Beiträge an die Minijobzentrale abzuführen sind (Personengruppenschlüssel „109“). Der Beitragsgruppenschlüssel lautet „6100“ bzw. „6500“, sofern auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet wird.
     
    Alternativ könnte - sofern die Kriterien hierfür erfüllt sind – die Beschäftigung im Rahmen der Kurzfristigkeit sozialversicherungsfrei abgerechnet werden (Personengruppenschlüssel „110“, Beitragsgruppenschlüssel „0000“). Da hier das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten wird, erfolgt keine Prüfung der Berufsmäßigkeit.
     
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein solches Praktikum umlagepflichtig  (Insolvenzgeldumlage sowie Umlage U2 und ggf. Umlage U1) ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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